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Kontaktinfo

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Stadthaus Dübendorf

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

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Öffnungszeiten

  • Mo: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Di: 13.30 - 19.00
  • Mi: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Do: 09.00 - 11.30 13.30 - 16.00
  • Fr: 07.00 - 14.00

Inhalt

Serbischer Kulturverein Dübendorf

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Auszug aus dem Statut:

Der SKVZ bezweckt:
a) Förderung der serbischen Kultur.
b) Förderung der kulturellen Beziehungen zu anderen Völkern.
c) Organisation kultureller Veranstaltungen.
d) Organisation und Sammeln von Mitteln zur humanitären Hilfe für Menschen in Not.
e) Wahrung der Rechte und lnteressen seiner Mitglieder und das Anstreben weitgehender Vergünstigungen für sie.

Mitgliedschaft:
Die SKVZ besteht ans Stamm- Passiv und Ehrenmitgliedern. Stammmitglied ist jedes Einzelmitglied des SKVZ das, nicht Passiv- oder
Ehrenmitglied ist. Es ist wahlberechtigt. Passivmitglied ist derjenige, der den Verein mit weniger als den regulären Jahresbeitrag aber mit mindestens dem halben Jahresbeitrag unterstützt. Mitglieder sowie andere Personen, die sich im Verein im besonderen, oder in Verbreitung der serbischen Kultur im allgemeinen in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können von der Generalversammlung geehrt und/oder zu Ehrenmitglieder ernannt werden. Sie sind aktiv und passiv wahlberechtigt.

Aufnahme:
Gesuche um Aufnahme sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dem Vorstand unbekannte, um
Aufnahme suchende Personen , benötigen die Empfehlung eines SKVZ-Mitglieds.

Vorstand:
Der Vorstand besteht aus l0 Einzelmitgliedern die für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden und wieder wählbar sind. In den Vorstand gewählt werden können auch an der GV nicht anwesende Mitglieder, vorausgesetzt, deren Zustimmung dazu liegt der GV schriftlich vor. Zu Vorstandssitzungen können Vertreter anderer serbischen Vereine eingeladen werden. In den Vorstand können
Vertreter anderer serbischen Vereine kooptiert werden. Der Vorstand setzt sich wie folgt aus l0 Mitgliedern zusammen:

a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Kassier
d) Aktuar
e) Referent für Kultur
O Übersetzer
g) Referenten für humanitäre Hilfe

Die Stellvertretung wird im Vorstand selbst geregelt und ist den Mitgliedern bekannt zu geben. Von Fall zu Fall können die im Vorstand nicht vertretenen Kommissionsmitglieder bei Vorstandssitzungen beratend beigezogen werden. Bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern innerhalb der Amtsperiode, kann der Vorstand, falls nicht mehr als drei Vorstandsmitglieder zurücktreten, selbst Mitglieder ad interim bis zur nächsten GV für die zu ersetzenden Vorstandsämter wählen ( Kooption). Diese sind an der nächsten GV zu bestätigen oder für ein bzw. zwei Jahre zu wählen.

Als Publikationsorgan wird BULLETIN des serbischen Kulturvereins bestimmt. Ein Exemplar wird jedem Mitgliedhaushalt kostenlos zugestellt.

Zürich, den 15. November 1992.

Verein

Serbischer Kulturverein Dübendorf
Ringstrasse 20
8600 Dübendorf

Tel. 044 821 46 66
Website

Mitgliederbeiträge

Mitgliedschaft: CHF 100.00

Zugehörige Objekte

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