Hochbau
Die Abteilung Hochbau ist verantwortlich für die Koordination der Baubewilligungsverfahren und Reklamebewilligungen. Dabei spielt die städtebauliche und architektonische Beratung eine wichtige Rolle. Weitere Aufgabenbereiche sind die Baukontrolle, Feuerpolizei und die Feuerungskontrolle.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Eingabedokumente und Pläne inklusive allfälliger Brandschutzunterlagen sowohl in Papierformat als auch im PDF-Format (E-Mail oder Stick) eingereicht werden müssen.
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme empfohlen.
Besprechungstermine
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme empfohlen.
Kontaktaufnahme
Für die Beantwortung konkreter und projektbezogener Detailfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch sowie auch per E-Mail zur Verfügung. Zur Klärung einfacher oder genereller Baurechtsfragen verweisen wir Sie auf die untenstehenden gesetzlichen Grundlagen, Fachliteraturen und Wegleitungen.
In besonderen Fällen können in Abstimmung mit den Gebietsverantwortlichen per E-Mail oder telefonisch Besprechungstermine vereinbart werden.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für folgende Aufgaben sind wie folgt geregelt:
Die Begleitung der Baubewilligungsprozesse ist in drei Bereiche unterteilt.
Unter folgendem Link finden Sie Ihre Ansprechpartner unter der Adresse.
Zuständige Gebietsverantwortliche:
- Elisabeth Boyer (Bereich Süd)
- Roger Steiner (Bereich Nord)
- Cyrill Weiss (Bereich Mitte)
Bezugs-, Rohbau- und Schlussabnahmen
- Abteilung Hochbau
Liegenschaftsentwässerung
Merkblatt Liegenschaftsentwässerung
Bauvorschriften Gebäude und Energie (Energievorschriften ab 1. September 2022)
Stadtbildkommission
- Geschäftsreglement der Stadtbildkommission
- Merkblatt Stadtbildkommission: Hinweise für Bauherrschaften und Projektverfasser
Wichtigste Grundlagen für Dübendorf:
- Baugesuchsformular
- Wegleitung Baugesuch
- Zonenplan
Rechtliche Grundlagen Stadt Dübendorf
- Bauordnung
- Verordnung für Fahrzeugabstellplätze
Rechtliche Grundlagen Kanton Zürich
- Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG)
- Allgemeine Bauverordnung (ABV)
- Besondere Bauverordnung I (BBV I)
- Besondere Bauverordnung II (BBV II)
- Bauverfahrensverordnung (BVV)
Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich
Fachliteratur
Band 1 und 2 „Zürcher Planungs- und Baurecht“ Fritzsche, Bösch, Wipf,
Merkblätter
Baustelleninstallation
Öffnungszeiten
Mo: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Di: | 13.30 - 19.00 | |
Mi: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Do: | 09.00 - 11.30 | 13.30 - 16.00 |
Fr: | 07.00 - 14.00 |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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105.1 | Geschäftsreglement Bauausschuss | 19. August 2022 |
700.1 | Bauordnung | 27. Januar 2024 |
Name | Beschreibung |
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